Schneefälle, Sturmböen, Schneeverwehungen sowie örtliche Glatteisgefahr
Ab Freitag, 9. Januar, 7 Uhr, wird das Verbot für Privatpersonen, Salz auf Gehwegen zu streuen, für die Dauer von zwei Wochen aufgehoben. Damit ist es Anliegern in diesem Zeitraum ausnahmsweise gestattet, Tausalz einzusetzen, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, um gefährliche Glätte zu beseitigen.